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ECTS Credits
Alle Sprachkurse werden konsequent nach den ECTS-Grundsätzen konzipiert und enthalten Leistungskontrollen zur Überprüfung des Lernfortschritts.
Ein Sprachkurs von 2 SWS entspricht einem Workload von insgesamt 60 Stunden (davon 21 Stunden / 28 Lektionen Unterrichtszeit und etwa 39 Stunden Selbststudium). 1 ECTS Credit entspricht an der UZH einem Workload von 30 Stunden, folglich werden für Sprachkurse in der Regel 2 ECTS Credits vergeben.
Die ECTS Credits werden nur auf Grund von kontrollierten Studienleistungen vergeben.
Anerkennung und Anrechnung der ECTS Credits ans Studium
Die Anerkennung und Anrechnung der ECTS Credits gehört nicht in den Zuständigkeitsbereich des Sprachenzentrums. Für Informationen zur Übermittlung, Anerkennung und Anrechnung der Sprachlernleistung konsultieren Sie bitte das entsprechende Dokument „Anrechnung der Credits ans Studium“:
UZH (PDF, 56 KB)
ETH (PDF, 70 KB)
PHZH, ZHdK (PDF, 67 KB)
Vergabe von ECTS Credits
Das Sprachenzentrum vergibt ECTS Credits bei
Es werden nur ein Mal ECTS Credits für die gleiche Studienleistung vergeben. Ein wiederholter Besuch des gleichen Kurses ist nur bei nicht erbrachter oder nicht bestandener Leistung möglich.
Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Die Leistungsnachweise orientieren sich an den zu erwerbenden Kompetenzen bzw. den gesetzten Lernzielen. Über die Formen und Anforderungen informieren die Kursbeschreibungen. Format und Termine werden von der Lehrperson bestimmt und zu Kursbeginn mitgeteilt.
Noten
Noten sind Bewertungen der Qualität der erbrachten Leistungen. Das Sprachenzentrum vergibt für alle mit ECTS Credits versehenen Leistungsbescheinigungen Noten entsprechend der im Schweizer Bildungssystem gebräuchlichen Notenskala von 1 bis 6, wobei 6 die beste und 1 die geringste Leistung bezeichnet. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen, für die keine ECTS Credits vergeben werden. Halbe Noten und Viertelnoten sind möglich.
Ersatztermin für Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Ein Ersatztermin für die Durchführung einer Leistungskontrolle wird nur in begründeten Fällen nach Rücksprache mit der Lehrperson / der Fachschaftsleitung und innerhalb des laufenden Semesters festgelegt.
Wiederholung der Leistungsnachweise (Lernerfolgskontrollen)
Im Falle einer ungenügenden Studienleistung ist die Wiederholung der Lernerfolgskontrolle an einen erneuten Kursbesuch gebunden; nur in begründeten Fällen (wie z.B. Studienprogrammabschluss) und wenn der Leistungsnachweis aus einer Prüfung besteht, die zu einem definierten Zeitpunkt am Ende des Kurses erbracht wird, kann in Absprache mit der Fachschaftsleitung eine Ausnahme bewilligt werden. Der Wiederholungstermin muss innerhalb des laufenden Semesters liegen. Als genügend beurteilte Studienleistungen können nicht zur Verbesserung der Bewertung wiederholt werden.
Leistungsbescheinigung
Nach einem erfolgreich bestandenen Kurs wird eine Leistungsbescheinigung ausgestellt, welche bestätigt, dass das Kursziel erreicht und die ECTS Credits erworben wurden. Auf diesem Dokument sind neben den ECTS Credits auch die Note ersichtlich.
Teilnahmebestätigung
Die Teilnahmebestätigung sagt aus, dass die Person am Kurs teilgenommen hat. Dieses Dokument wird vergeben, wenn die Person regelmässig und aktiv am Kurs teilgenommen hat, aber den Leistungsnachweis (Prüfung, Portfolio etc.) nicht erbracht oder nicht bestanden hat. In diesem Fall werden keine ECTS Credits vergeben. Auf diesem Dokument ist keine Note aufgeführt.
Um eine Teilnahmebestätigung zu bekommen, müssen Sie mindestens 2/3 des Präsenzunterrichts absolviert haben. Bei Kursen von 14 Lektionen sind dies 9 Lektionen, bei Kursen von 26-28 Lektionen sind dies 18, bei Kursen von 52-56 Lektionen sind dies 36, bei Intensivkursen DaF (60 Lektionen) sind dies 40 Lektionen, die Sie belegen müssen.