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Studierende der UZH bzw. ETH bezahlen die folgenden Gebühren:
Die Gebühren werden in den jeweiligen Kursbeschreibungen veröffentlicht.
Gebührenbefreit sind Kurse, die fester, obligatorischer Teil eines Studienprogramms sind. Die Kursgebühr entfällt ausserdem, wenn eine Einrichtung der UZH bzw. ETH den Kurs vollumfänglich finanziert.
(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. a.)
Doktorierende, Mitarbeitende und CAS-/DAS-/MAS-Studierende der UZH bzw. ETH sowie Angehörige PHZH bzw. ZHdK bezahlen eine Kursgebühr, die sich nach Kursgrösse und Anzahl Lektionen richtet. Die Gebühren werden in den jeweiligen Kursbeschreibungen veröffentlicht.
(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. b-e.)
Die Kursgebühr für Alumni der UZH bzw. ETH bemisst sich nach der Kursgebühr für Doktorierende, Mitarbeitende und CAS-/DAS-/MAS-Studierende der UZH bzw. ETH sowie Angehörige PHZH bzw. ZHdK zuzüglich Overheadkosten. Die Gebühren werden in den jeweiligen Kursbeschreibungen veröffentlicht.
(Geschäftsordnung für das Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich vom 04.04.2023 betreffend § 11 Gebühren, Zielgruppen gemäss § 2 lit. f.)