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Sprachenzentrum der UZH und der ETH Zürich

Grundlagen Griechisch

Der Kurs «Grundlagen Griechisch» dauert ein Semester zu sechs Wochenstunden (verteilt auf drei Tage).
Ein Beginn ist nur im Herbstsemester möglich.

Der Basiskurs «Grundlagen Griechisch» vermittelt die Grundkenntnisse der griechischen Sprache im Umfang von 6 ECTS Credits.
Das Modul richtet sich an Anfänger*innen von Grund auf. Studierende mit gesicherten Griechischkenntnissen (Maturität, anerkanntes Freifach o. ä.) können nicht nochmals ECTS-Punkte erwerben (sie können den Kurs aber selbstverständlich besuchen).

Die Studierenden erwerben anhand eines Lehrmittels Grundkenntnisse der klassischen griechischen Sprache (Attisch) in Wortschatz und Wortbildung und kennen die Haupterscheinungen der griechischen Grammatik (Formenlehre und Syntax; ohne prospektiven Konjunktiv, Optativ, Perfekt, athematische Verben [ausser εἰμί]; s-, i- und u-Stämme). Sie sind in der Lage, adaptierte und einfache Texte zu verstehen und zu übersetzen. Die Studierenden lernen wichtige Elemente der griechischen) Kultur (z.B. Literatur, Mythologie, Geschichte, Philosophie, Rhetorik, Theaterwesen usw.) und (ansatzweise) ihrer Nachwirkung in Mittelalter und Neuzeit (Humanismus, Klassizismus) kennen, was auch parallel zum Sprach- und Lektüreunterricht vermittelt wird.

Der Leistungsnachweis wird durch schriftliche Lernkontrollen während des Semesters (1/3) und einer Abschlussprüfung ohne Hilfsmittel (2/3) erbracht.

(Weiteres siehe in den Kursbeschreibungen.)

Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits vor Kursbeginn mit dem griechischen Alphabet vertraut machen. Materialien dazu finden Sie hier (PDF, 4 MB).

Hinweis:
Bei diesem Modul handelt es sich um ein Modul, welches von der Philosophischen Fakultät der UZH (PhF) angeboten wird, weshalb für diese die Rahmenverordnung über die Bachelor- und Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (RVO PhF) vom 27. August 2018 gilt. Diese Module sind demnach einmal wiederholbar und gelten nach einem zweiten erfolglosen Prüfungsversuch als definitiv nicht bestanden. Ist das definitiv nicht bestandene Modul an der PhF ein Pflichtmodul, erfolgt eine endgültige Abweisung nach §33 und Sperre nach §34 RVO PhF. Sofern das definitiv nicht bestandene Modul an ein Studienprogramm einer anderen Fakultät angerechnet werden soll, gilt deren RVO.