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Rechtsgrundlage
Die Module für Studierende der UZH in Studienprogrammen mit Pflicht zum Spracherwerb an der Philosophischen Fakultät (PhF) bietet das Sprachenzentrum für die Philosophische Fakultät der UZH an. Deshalb unterstehen diese Module der Rahmenverordnung (RVO) der PhF vom 27. August 2018: Diese Module können ein Mal wiederholt werden und gelten nach einem zweiten erfolglosen Prüfungsversuch als definitiv nicht bestanden.
Ist das definitiv nicht bestandene Modul an der PhF ein Pflichtmodul, erfolgt eine endgültige Abweisung nach §33 und Sperre nach §34 RVO PhF. Sofern das definitiv nicht bestandene Modul an ein Studienprogramm einer anderen Fakultät angerechnet werden soll, gilt deren Rahmenverordnung (RVO).
Anmeldung
Melden Sie sich innerhalb der Anmeldefrist über die Website des Sprachenzentrums an. Der Anmeldeschluss ist in jeder Kursbeschreibung angegeben.
Sobald Sie die Bestätigungs-E-Mail des Sprachenzentrums erhalten haben, ist Ihre Anmeldung verbindlich.
Wenn zum Zeitpunkt der Anmeldung aufgrund der Studienprogramme eine Pflicht / Wahlpflicht / Auflage besteht, ist die Kursteilnahme kostenfrei. Wenn aber zum Zeitpunkt der Anmeldung aufgrund der Studienprogramme keine Pflicht / Wahlpflicht / Auflage besteht, sind Kursgebühren zu entrichten. Falls zu einem späteren Zeitpunkt in ein Studienprogramm gewechselt wird mit Pflicht / Wahlpflicht / Auflage, kann keine Rückerstattung der Kursgebühren erfolgen.
Abmeldung
Sie können sich vor Anmeldeschluss abmelden.
Abmelden müssen Sie sich schriftlich per E-Mail über das Sekretariat des Sprachenzentrums. Eine mündliche und/oder schriftliche Abmeldung bei den Dozierenden ist nicht ausreichend.
Für das Modul „Grundlagen Latein“ gibt es nach Rücksprache mit der Kursleitung zusätzlich eine Stornierungsfrist in der zweiten Kurshälfte. Die genaue Frist wird zu Beginn des Moduls bekanntgegeben.
Kursannullierung sowie Austausch von Dozierenden
Das Sprachenzentrum kann wegen unzureichender Anmeldezahlen, Ausfällen von Dozierenden oder aus anderen wichtigen Gründen einen Kurs annullieren.
Bei Doppelführungen von Kursen oder in Vertretungsfällen können Kurse auch von Dozierenden gehalten werden, die nicht in der Kursbeschreibung aufgeführt sind.